1 Minute

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/05/2025 Nr. 71199

Drittstaaten: EU Kommission veröffentlicht „Non-Paper“ zu Marktzugang

Marktzugang im Licht der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, C-652/22 – Kolin und C-266/22 – Qingdao

Entscheidung-EUDie EU Kommission hat die Erstellung eines Non-Paper beauftragt, das Antworten auf Anfragen verschiedener Institutionen im Hinblick auf die Auswirkung der Entscheidungen des EuGH in den Sachen C-652/22, Kolin (Vergabeblog.de vom 28/11/2024 Nr. 66591) und in Sachen C-266/22, Qingdao (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 01/04/2025 Nr. 70540) geben soll: Der Teilnahme von Bietern aus nicht abgedeckten Drittländern am europäischen Beschaffungsmarkt. Das Non-Paper liegt in englischer Sprache vor.

Das Paper geht in 5 Abschnitten verschiedener Fragestellungen rund um den Marktzugang von Unternehmen aus Drittstaaten nach, mit denen keinen beschaffungsrechtlichen Abkommen bestehen. Die zentrale Fragestellung dürfte in Nummer 1.1 und Nummer 1.5 zu sehen sein, wo (frei übersetzt) die Frage aufgeworfen wird, ob die Entscheidungen des EuGH so verstanden werden dürfen, dass die jeweilige Vergabestelle über die Zulassung von Bietern aus nicht abgedeckten Drittstaaten mit Ermessen entscheidet und dies nicht an die beschaffungsrechtlich relevanten Schwellenwerte gebunden ist. Denn, die Handelspolitik der EU, die im Mittelpunkt der Erwägungen des Gerichts steht, ist nicht an Schwellenwerte oder das Bestehen eines grenzüberschreitenden Interesses gebunden. Die Erwägungen gelten demnach auch unterhalb der Schwellenwerte.

Das Non-Paper können Sie auf der Webpräsenz der EU Kommission, hier, herunterladen.

Quelle: EU Kommission

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch keine Bewertung)

Loading…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert