Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – „Vergabebeschleunigungsgesetz“ (siehe Vergabeblog.de vom 28/07/2025 Nr. 71779) Stellung genommen: Der DAV begrüßt die Ziele der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung. Er wendet sich indessen mit Nachdruck gegen die vorgesehenen Einschränkungen des Vergaberechtsschutzes durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag von Dr. Olaf Otting auf Vergabeblog.de vom 14/07/2025 Nr. 71594.


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