Verfahren zur Erkennung und zum Ausschluss verdeckte Kommunikationsfähigkeiten oder ferngesteuerte Funktionen bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter insbesondere aus China sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5843) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5108). Danach berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beschaffung von möglicherweise als sicherheitsrelevant eingestuften Gütern die „im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen“.
Dazu zählten beispielsweise die Möglichkeit der Geheimhaltungseinstufung nach Paragraph 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder des Verschlusssachenauftrags nach Paragraf 104 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), heißt es in der Antwort weiter. Auch die Losaufteilung beziehungsweise die Los- und Zuschlagslimitierung könnten als Instrument genutzt werden, um einer Monopolstellung oder einer Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entgegenzuwirken. Ebenso biete die Ausgestaltung von Verträgen die Möglichkeit, den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.
Quelle: Bundestag














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