Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und will den bisherigen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen neu ausrichten. Für Vergaben und das Vergaberecht könnte dies von besonderer Bedeutung sein, da Informationen aus öffentlichen Beschaffungsvorgängen bereits heute zwischen Informationszugangsrecht, Vertraulichkeit und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehen.
Auskunftsrecht soll stärker begrenzt werden
Nach den bislang bekannten Reformplänen soll der Kreis der Anspruchsberechtigten künftig stärker auf natürliche Personen begrenzt werden, die ein berechtigtes Interesse an der begehrten Information haben und diese nicht bereits aufgrund anderer Regelungen erhalten können. Dies hat das Bundesinnenministerium im Juli 2026 als Bestandteil der geplanten Reform bestätigt.
Das geltende IFG geht derzeit weiter: Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts. Eine Begründung des Antrags ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die geplante Neuausrichtung könnte damit insbesondere für Unternehmen, Verbände und andere Organisationen relevant werden, die Informationen bei Bundesbehörden anfordern. Auch Medienorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen könnten von einer Beschränkung des Antragsrechts betroffen sein. Die Bundesregierung begründet die geplante Reform unter anderem mit dem Ziel, die Verwaltung zu entlasten und ihre Effizienz zu erhöhen.
Bedeutung für Vergabeverfahren
Im Vergaberecht bestehen bereits besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit. Nach § 5 VgV darf der öffentliche Auftraggeber von Unternehmen als vertraulich gekennzeichnete Informationen grundsätzlich nicht weitergeben. Dazu zählen insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Bestandteile von Angeboten.
Das Informationsfreiheitsrecht steht daneben und kann auch Informationen aus dem Umfeld öffentlicher Beschaffung betreffen. Die Bundesregierung weist selbst darauf hin, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie bestimmte weitere geschützte Informationen bereits nach dem geltenden IFG besonderen Schutz genießen.
Noch kein konkreter Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat bislang noch keinen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung des IFG vorgelegt. Nach einer im Juni 2026 veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage des Deutschen Bundestages befindet sich die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformvorhabens weiterhin im zuständigen Bundesinnenministerium.
Damit sind wesentliche Fragen noch offen. Dazu gehört insbesondere, wie das geplante „berechtigte Interesse“ ausgestaltet werden soll, welche Personen und Organisationen künftig Anträge stellen können und welche Auswirkungen eine mögliche Neuregelung auf die Bearbeitung von Informationsersuchen haben wird.
Reform im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Verwaltungsaufwand
Die Reform soll nach Angaben der Bundesregierung einen Ausgleich zwischen dem Informationszugang und einer effizienten Verwaltung schaffen. Gleichzeitig wird von Seiten von Journalistenverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen Kritik an den geplanten Einschränkungen geäußert. Befürchtet werden unter anderem höhere Hürden für Recherchen und Informationszugang.
Für die öffentliche Beschaffung ist der weitere Gesetzgebungsprozess deshalb besonders relevant. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist das Vergaberecht zum 1. Juli 2026 bereits umfassend angepasst worden; gleichzeitig bleiben Fragen der Transparenz und der Vertraulichkeit zentrale Bestandteile des Vergaberechts.
Wie weit der Informationszugang künftig eingeschränkt wird und welche konkreten Auswirkungen sich daraus für Vergabestellen und Unternehmen ergeben, wird erst mit dem angekündigten Gesetzentwurf abschließend beurteilt werden können.
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
- Reformvorhaben im Bereich Informationsfreiheit und Open Data, 5. Juni 2026: Antwort der Bundesregierung (21/6207) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5929)
- Regierungspressekonferenz vom 10. Juli 2026
- Bundeszentrale für politische Bildung: FAQ Informationsfreiheitsgesetz, 24. August 2026.













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