Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung wird der vergaberechtliche Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Oktober 2026 angehoben.
Der bislang geltende vergaberechtliche Mindestlohn von 14,68 Euro brutto je Stunde Die entsprechende Änderung wurde am 31. August steigt auf 15,27 Euro brutto je Stunde. 2026 durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern erlassen.
Damit erhöht sich der vergaberechtlich maßgebliche Stundenlohn um 0,59 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von rund vier Prozent.
Die Regelung ist insbesondere für Unternehmen relevant, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. Bei entsprechenden öffentlichen Aufträgen sind die jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorgaben zu den Mindestarbeitsbedingungen zu beachten.
Für Bieter kann dies insbesondere Auswirkungen auf die Kalkulation von Personalkosten und Angebotspreisen haben. Öffentliche Auftraggeber sollten bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Vergabeverfahren prüfen, welche Anforderungen an die Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns gelten und wie diese in den Vergabeunterlagen abzubilden sind.
Die Anhebung des vergaberechtlichen Mindestlohns ist vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden. Der Betrag von 15,27 Euro gilt nicht automatisch für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse im Land, sondern im Anwendungsbereich der vergaberechtlichen Regelungen.
Quelle: Regierung Mecklenburg-Vorpommern













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