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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/10/2026 Nr. 75441

UBA veröffentlicht Kurzexpertise zu Regionalität in der Beschaffung

Die pauschale Forderung nach regionalen Produkten dürfte einer vergaberechtlichen Prüfung wohl kaum standhalten, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde. Der Frage, wie Regionalität bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt werden kann, geht die Kurzexpertise „Regionalität in der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen“ des Umweltbundesamtes (UBA) nach.

Ziel der Kurzexpertise ist es, Fallstricke bei der Beschaffung regionaler Produkte aufzuzeigen und rechtssichere Möglichkeiten zu identifizieren, um die positiven Umweltaspekte, die sich unter dem Kriterium der Regionalität bündeln lassen, optimal zu berücksichtigen. Die Untersuchung zeigt, dass durch gezielte Formulierung der Anforderungen und Zuschlagskriterien eine vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler Produkte möglich ist, die den Umwelt- und Qualitätsvorteilen Rechnung trägt, ohne gegen europäische Vergaberechtsgrundsätze zu verstoßen.

Kurzbeschreibung

Regionalität hat viele positive Effekte: Sie fördert den Umweltschutz durch kürzere Transportwege, unterstützt die Biodiversität und trägt zur Erhaltung kultureller und gastronomischer Traditionen bei. Vergaberechtlich ist eine pauschale Forderung nach regionalen Produkten unzulässig, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde. Stattdessen muss mittelbar die Regionalität in die konkrete Leistungsbeschreibung und die Zuschlagskriterien eingebunden werden. Ziel der Kurzexpertise ist es, Fallstricke bei der Beschaffung regionaler Produkte aufzuzeigen und rechtssichere Möglichkeiten zu identifizieren, um die positiven Umweltaspekte, die sich unter dem Kriterium der Regionalität bündeln lassen, optimal zu berücksichtigen. Im Fokus steht die Frage, wie Regionalität als Umwelt- und Qualitätsmerkmal in die Vergabeverfahren integriert werden kann, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen. Die Untersuchung zeigt, dass durch gezielte Formulierung der Anforderungen und Zuschlagskriterien eine vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler Produkte möglich ist, die den Umwelt- und Qualitätsvorteilen Rechnung trägt, ohne gegen europäische Vergaberechtsgrundsätze zu verstoßen.

Das Paper können Sie hier herunterladen.

Quelle: Umweltbundesamt

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