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Ab 2012 neue EU-Schwellenwerte

Nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird es ab dem 1.1.2012 wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Hintergrund ist die aktuelle Euro-Schwäche.

Die Schwellenwerte sollen wieder angehoben werden und erhalten voraussichtlich den Stand aus den Jahren 2003 bis 2006. Konkret:

– Bauaufträge 5.000.000 €
– Liefer/ DL allg. 200.000 €
– Liefer/ DL sekt. 400.000 €
– Bundeseinrichtungen 130.000 €

Also lassen wir uns mal überraschen.

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5 Kommentare

  1. Bernhard Fett

    Die aktuelle Euro-Schwäche ist sicherlich nicht der Grund für die Festlegung neuer EU-Schwellewerte, denn diese werden nur jeweils für zwei Jahre festgelegt und deshalb steht nunmehr etatmäßig wieder eine Neufestlegung für die Jahre 2012/2013 an, die in den drei Richtlinien 2009/81/EG, 2004/18/EG und 2000/17/EG aber erst für den Beginn des Monats November vorgegeben ist. Richtig ist, dass die neuen Werte aufgrund er Euro-Schwäche bis August 2011 wohl steigen dürften. Es dürfte aber mathematisch nahezu ausgeschlossen sein, dass sie bei den skizzierten glatten Werten landen, da auch die Vorläuferregelungen krumme – nämlich an konkreten Vergleichskursen (Euro-Sonderziehungsrechte) orientierte – Neufestlegungen waren, z. B. für die VOL/A 211.000/206.000/193.000 Euro.

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  2. Hans-Peter Müller

    Achtung, zwar mögen die EU-Schwellenwerte unmittelbar gelten, doch bei der kommenden Anhebung (ab 01.01.2012) müssen die Auftraggeber eine wesentliche Besonderheit beachten:
    Die Schwellenwerte der Vergabeverordnung (VgV) gelten weiter! Undzwar solange, bis eine geänderte VgV in Kraft getreten ist.
    Dies liegt daran, dass Mitgliedsstaaten zulässigerweise strengere Regelungen haben dürfen, als es das EU-Recht vorschreibt. Dies ist im Falle der Anhebung der Schwellenwerte durch die EU ab dem 01.01.2012 der Fall. Die in § 2 VgV geregelten Schwellenwerte sind dann „strenger“ als das EU-Recht.
    Also: Über den 31.12.2011 hinaus sind bis zum Inkrafttreten einer geänderten VgV bei EU-weiten Ausschreibungen weiterhin die „alten“ Schwellenwerte zugrunde zu legen!

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  3. John Richard Eydner

    Es wäre schön, wenn die Kommission zur Festlegung so glatter und praktischer Schwellenwerte käme. Wegen der Abrundungsregel in Art. 69 bzw. 78 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG dürften wir aber wohl keine so „schönen“ Schwellenwerte erhalten. Bei richtiger Rechenweise (1 SDR = 1,13 EUR) und korrekter Abrundung wären es wohl eher so krumme Supermarktpreise wie:
    .
    Bauaufträge: 4.999.000 Euro
    allgemein: 199.000 Euro
    Sektoren: 399.000 Euro
    Bund: 128.000 Euro
    .
    Lassen wir uns überraschen, wie pragmatisch die Kommission das handhaben wird …

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  4. Bernhard Fett

    Zu beachten bleibt, dass die Anmerkungen von Herrn Müller natürlich nur den klassischen Vergabebereich der VgV betreffen. In § 1 Absatz 2 der SektVO ist für Sektorenauftraggeber eine dynamische Verweisung auf Artikel 16 der RL 2004/17/EG enthalten, deren Schwellenwerte durch die aktuelle EU-Verordnung jeweils angepasst werden. Somit gelten im Sektorenbereich die EU-Schwellenwerte automatisch schon ab dem 1.1.2012.

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  5. Bernhard Fett

    NEUE EU-SCHWELLENWERTE

    Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1251/2011 vom 30.11.2011 (EU-Amtsblatt L 319 vom 2.12.2011) neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
    Nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren gelten ab 01.01.2012 folgende erhöhte Schwellenwerte:
    Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro
    (Bis zum 31.12.2011: 4,845 Mio. Euro)
    Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro
    (Bis zum 31.12.2011: 193.000 Euro)
    Dienstleistungs- und Lieferaufträge im
    Sektorenbereich: 400.000 Euro
    (Bis zum 31.12.2011: 387.000 Euro)
    Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
    (Bis zum 31.12.2011: 125.000 Euro)
    Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2012 eigentlich unmittelbar, da es bei einer EU-Verordnung keiner gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Nichtsdestotrotz gelten die Schwellenwerte der Vergabeverordnung (§ 2 VgV) einstweilen zumindest für klassische Auftraggeber weiter; und zwar solange, bis eine geänderte VgV in Kraft getreten ist. Denn den Mitgliedsstaaten ist es erlaubt, strengere Regelungen festzuschreiben – wenn auch wohl ungewollt – als es das EU-Recht vorschreibt. Dies ist im Falle der Anhebung der Schwellenwerte durch die EU ab dem 01.01.2012 der Fall. Die in § 2 VgV geregelten Schwellenwerte für klassische Auftraggeber sind dann “schärfer/tiefer” als diejenigen der EU-Verordnung. Etwas anderes gilt aber für Sektorenauftraggeber, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält.

    Bernhard Fett, Dresden

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