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Bundesrat stimmt geänderter VgV und neuer VSVgV zu

Der Bundesrat hat am 6. Juli erwartungsgemäß der  sechsten  Verordnung  zur  Änderung  der  Vergabeverordnung  (VgV) sowie dem Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit) ohne Änderungen zugestimmt.

Die Änderung der VgV (Bundesrats-Drs. 320/12) beschränkt sich auf die Änderung der statischen Verweisung in § 6 Abs. 1 VgV auf den überarbeiteten 2. Abschnitt der VOB/A („VOB/A EG“). Mit Inkrafttreten der ÄnderungsVO wird dann auch dieser in Kraft gesetzt.

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat auch dem Entwurf der neuen Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, VSVgV (Bundesrats-Drs- 321/12), ohne Änderungen zugestimmt. Die neue VSVgV ist Teil der Umsetzung EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG), für die die Bundesregierung aufgrund der verspäteten Umsetzung bereits eine Rüge der EU-Kommission kassierte. Während durch Änderungen im GWB der Anwendungsbereich des neuen Sicherheitsvergaberechts festgelegt wird, enthält die VSVgV die entsprechenden Verfahrensregeln. Wir werden diese in Kürze in einem gesonderten Artikel hier im Vergabeblog ausführlich vorstellen.

Die neue VSVgV muss zum Inkrafttreten noch verkündet werden. Um bis zu einer Umsetzung der Richtlinie „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und entsprechend das  BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen (B15-8162.2/3) veröffentlich.

Deutsches VergabenetzwerkNicht vergessen: Neue Meldeformulare

Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden notwendigen Meldeformulare für die öffentlichen Auftraggeber festgelegt. Bereits seit dem 16.09.2011 sind entsprechende Veröffentlichungen, die unter die Richtlinie 2009/81/EG fallen, auf der Grundlage dieser Meldeformulare durchzuführen. Sie finden die neuen Formulare in der Sammlung von Standardformularen für das öffentliche Auftragswesen auf SIMAP.

Hintergrund

Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet, die eigentlich bis zum 21.08.2011 in allen Mitgliedsstaaten hätte umgesetzt sein sollen.

Die Richtlinie ist Teil des sog. “Defence Package”, das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Bislang haben die Mitgliedssaaten regelmäßig unter Berufung auf 346 Abs. 1 b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – ehemals Art. 296 des EG-Vertrages – solche Güter und Dienstleistungen unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen regelmäßig nicht europaweit ausgeschrieben, sondern im Inland vergeben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.

Update: Nachdem die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VS-VgV) und die geänderte VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, traten die neuen Regelungen am 19. Juli 2012 in Kraft.

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