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EU-Kommission fordert Griechenland zur Einhaltung der Richtlinie 2004/18/EG auf

EUDie EU-Kommission hat Griechenland aufgefordert, die Richtlinie 2004/18/EG einzuhalten. Das griechische Recht sieht ein System obligatorischer Registrierung für einheimische Bauunternehmen vor, wodurch vorab festgelegt wird, welche Wirtschaftsbeteiligten an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Die Bedingungen der Registrierung, nach denen potenzielle Bieter an Ausschreibungsverfahren teilnehmen können, verletzten die Vergaberichtlinie.

Im griechischen Recht ist ein Registrierungssystem festgelegt, nach dem alle zugelassenen einheimischen Bauunternehmen in Klassen eingeteilt werden, wobei für jede Klasse spezifische Unter- und Obergrenzen für das Auftragsvolumen festgelegt sind. Das System der obligatorischen Registrierung führt dazu, dass Unternehmen, die über die wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und fachliche Qualifikation zur Durchführung eines gegebenen Vertrags im Rahmen des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens verfügen, ausgeschlossen werden, nur weil ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anders in den meisten Fällen größer ist, als es der spezifischen Klasse entspricht, die für das jeweilige Verfahren zugelassen ist.

Eine solche restriktive Praxis verstößt gegen die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG und die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, auf denen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen beruhen.

Daher fordert die Kommission Griechenland auf, die entsprechenden nationalen Bestimmungen innerhalb von zwei Monaten aufzuheben (zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens). Sollte Griechenland keine angemessenen Maßnahmen treffen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.

Quelle: EU-Kommission

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