Der Bund übt als Aktionär der ÖPP Deutschland AG, die Beratungsleistungen zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften anbietet, keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens aus.
Für das operative Geschäft sei allein der Vorstand der ÖPP Deutschland zuständig, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4391) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4231). Bei den öffentlich-privaten Partnerschaften gehe es darum, zusätzliche Potenziale zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von öffentlichen Beschaffungen zu heben und die Wirtschaftlichkeit staatlichen Handels insgesamt zu verbessern.
Quelle: Deutscher Bundestag
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