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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/06/2015 Nr. 22752

Niedersachsen: § 4 Abs. 3 Satz 2 NTVergG ab sofort nicht mehr anzuwenden

Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 15.05.2015, Az. VgK 009/2015, festgestellt, dass die Tariftreueregelung für den freigestellten Schülerverkehr in § 4 Abs. 3 S. 2 des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) aufgrund zwingender europarechtlicher Schranken nicht anzuwenden ist.

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Quelle: www.mw.niedersachsen.de

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