Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II bis 2019 jährliche Investitionsmittel iHv rund 4 Mrd € zur Verfügung.
Die EIU können damit weitgehend selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Das gelte auch für Investitionen in Verkehrsstationen in Baden-Württemberg. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5946).
Auf die unternehmerischen Entscheidungen der EIU nehme der Bund keinen Einfluss und von diesen habe er auch keine Kenntnis, heißt es weiter.
Quelle: Bundestag
0 Kommentare