Die Veröffentlichung überschlägiger Kostenschätzungen bei öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten (ÖPP) kann zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.
Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6272). Potenzielle Bieter könnten die Ergebnisse der Untersuchungen und die und die darin enthaltenen Informationen zu ihrem Vorteil nutzen.
Es handelt sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5820.
Quelle: Deutscher Bundestag
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