Das neue Vergaberecht ist noch nicht in Kraft, das wirft es schon Fragen auf: § 14 EU Abs. 1 VOB/A sieht die Anwesenheit von Bietern im Eröffnungstermin nicht mehr explizit vor. Bedeutet dies, dass die Anwesenheit nicht mehr zugelassen ist oder liegt die Entscheidung darüber bei der Vergabestelle? Aufschlussreiche Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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