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Neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von Hardware!

itkNachdem der IT-Planungsrat am vergangenen Donnerstag in Hannover die Anwendung von neuen Bedingungen der öffentlichen Hand für Kauf undInstandhaltung von Hardware empfohlen hat, wurden diese am Freitag, 18. März, auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik veröffentlicht.

Damit stehen für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand im IT-Bereich neue EVB-IT Musterverträge zur Verfügung (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“). Hierzu erklärte der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretär Klaus Vitt:

Die EVB-IT sind ein Beitrag zur Standardisierung im Verwaltungshandeln. Sie sorgen dafür, dass bei zig-tausend IT-Vergaben pro Jahr die Behörden ihre Vertragsbedingungen nicht ständig neu erfinden müssen. Es kommt allen Seiten zu Gute – öffentlichen Auftraggebern, wie Unternehmen – wenn die öffentliche Hand am Markt zu Bedingungen einkauft, auf die sich alle einstellen und verlassen können und die Akzeptanz bei den Anbietern finden. Damit erreichen wir nicht nur Vereinfachung, sondern auch mehr Qualität und besseren Wettbewerb.

Die als Version 2.0 neu gefassten „EVB-IT Kauf“ und „EVB-IT Instandhaltung“ ersetzen gleichnamige Regelwerke aus dem Jahr 2002. Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und dabei auch mit dem Branchenverband BITKOM e.V. abgestimmt. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden; auch Länder und Kommunen setzen sie ein.

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Vitt zeigte sich erfreut über das breite Einvernehmen zu der Neufassung. Der IT-Staatssekretär erläuterte, dass in den neuen Bedingungen auch eine ausdrückliche Regelung enthalten sei, die den Verkäufer in die Pflicht nimmt, dass Hardware keine versteckten Funktionen zum Ausspähen von Daten enthalten darf (sog. „technische No-spy-Klausel“). „Dass IT-Hersteller und Händler solche Zusagen abgeben, war am Markt bisher nicht immer selbstverständlich – obwohl es das eigentlich hätte sein müssen. Seit einiger Zeit gibt es ein Umdenken, auch bei ‚Global Playern‘: mit Vertrauen und Sicherheit macht man mehr Punkte. Deshalb ist es ein gutes Signal, dass wir uns nicht nur als öffentliche Hand im IT-Planungsrat, sondern auch im Dialog mit dem führenden deutschen IT-Wirtschaftsverband darüber einig sind“.

Die Veröffentlichung der EVB-IT Kauf und Instandhaltung erfolgte unter: Aktuelle EVB-IT

Veranstaltungshinweis d. Vergabeblog-Red.: Die neuen EVB-IT Verträge sind ein Schwerpunkthema des 1. IT-Vergabetages 2016 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April in Berlin. Dort wird u.a. RA Thomas H. Fischer, Partner bei Waldeck Rechtsanwälte und Mitglied der EVB-IT Verhandlungsgruppe der Wirtschaft unter Federführung des BITKOM zu den neuen EVB-IT referieren und Hintergründe erläutern. Auch das Thema „No-Spy“ wird in einem eigenen Vortrag ausführlich behandelt. Zu Programm & Anmeldung des 1. IT Vergabetages 2016.

Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik

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