Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Bundesanzeiger vom 1.07.16 eine nochmals überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben. Er ist von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden. Der federführende Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigt, im Herbst 2016 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2016 herauszugeben. Der überarbeitete Abschnitt 1 VOB/A soll erst angewendet werden, wenn diese Gesamtausgabe erschienen ist. Das BMUB wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen. Zur Bekanntmachung.
Hinweis: Wir möchten Sie gerne auf das Seminar der DVNW-Akademie „Die Vergabe von Bauleistungen nach dem neuem Vergaberecht 2016“ am 29. September in Berlin aufmerksam machen. Weitere Informationen und Anmeldung hier.
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