Das Baugewerbe begrüßt den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf (siehe ) zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters. Ein solches Register kann dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben.
Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, am 29. März in Berlin.
Aus Sicht der Bieter mache ein bundesweites Wettbewerbsregister allerdings nur dann Sinn, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft werden. Ansonsten drohe ein Doppelsystem von Bundes- und Landesregistern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren. Dies würde die Situation für alle Bieter deutlich erschweren. Befürwortet wird die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Hierdurch wird verhindert, dass unterschiedliche Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme unterschiedlich bewerten. Dies schafft für die Bieter Rechtssicherheit.
Schadensersatzanspruch für Bieter einführen
Der Zentralverband fordert die Aufnahme eines Bieteranspruchs auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen bzw. Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen. Pakleppa: „Bislang fehlt im Gesetzentwurf ein solcher Anspruch des Bieters. Zur Klarstellung ist ein solcher Schadensersatzanspruch in das Gesetz aufzunehmen.“
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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