Um die „Nutzung freier Software in Bundesbehörden“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12471).
Darin schreiben die Abgeordneten, dass die digitale Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung „eine der zentralen politischen Aufgaben für die digitale Gesellschaft“ sei. Seit langem bestehe weitgehend Einigkeit über die Vorzüge von freier Software und auch Open Source für eine innovative Gesellschaft und Wirtschaft. Freie Software könne potentiell für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form fortentwickelt und weiterverbreitet werden. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, in welchen Bundesministerien oder weiteren Behörden freie Software unter welcher Lizenz aktuell genutzt wird.
Quelle: Bundestag
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