Ich halte das Urteil des EuGH für äußerst bedenklich: habe soeben in Italien den deutschen Marktführer eines Produkts verteidigt (ca. 80% des Marktes), der bei nur zwei Bewerbern wegen Nicht-Erreichens der Mindestpunktezahl ausgeschlossen wurde. Der Übriggebliebene darf sich freuen, der Preis spielt ja keine Rolle mehr. Die Gerichte berufen sich auf den EuGH und erklären die Vorgangsweise für korrekt. De facto wird das Preiselement überflüssig, durch die Mindestpunktezahl weiß die Vergabekommission vorab, wie man bewerten muss, um jemanden auszuschließen, der EuGH hat also ein probates Instrument geliefert um Vergaben besser zu „steuern“. In Italien wird die technisch-qualitative Bewertung aufgrund der Gewaltenteilung Exekutive-Justiz keiner Revision mehr unterzogen. M.E. eine katastrophale Entwicklung für den Wettbewerb.
RA Dr. Anton von Walther, Bozen (Südtirol-Italien)

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