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StGB NRW: EU-Schwellenwerte sollen 2020 leicht sinken

Entscheidung-EUNach Informationen des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) sollen die EU-Schwellenwerte 2020/2021 leicht sinken.

Zum Hintergrund: Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in sog. „Sonderziehungsrechten“ angegeben werden. Dies ist eine künstliche, vom IWF geschaffene Währungseinheit. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte alle 2 Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro entweder nach oben (meistens) oder nach unten (seltener der Fall), so wie es dieses Mal erfolgen soll. Die nach unten angepassten Schwellenwerte werden ab dem 01.01.2020 gelten. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung der Schwellenwerte im EU-Amtsblatt (voraussichtlich im Dezember 2019).

Die angepassten Schwellenwerte sollen demnach wie folgt festgelegt werden:

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen: 5.350.000 Euro (bisher: 5.548.000 EUR)
Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (bisher: 221.000 EUR) / 139.000 EUR (für oberste, obere Bundesbehörden u. vergleichbare Einrichtungen; bisher: 144.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen: 5.350.000 Euro (bisher: 5.548.000 EUR)
Liefer-/Dienstleistungen: 428.000 Euro (bisher 443.00 EUR)

Konzessionen (2014/23/EU): 5.350.000 Euro (bisher: 5.548.000 EUR)

Die vom GPA nicht vorgesehenen Schwellenwerte für Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (750.000 EUR) sowie nach Anhang XVII 2014/25/EU (1.000.000 EUR) dürften nicht angepasst werden, da es mangels Bezug zum GPA keinen regulatorischen Anpassungsbedarf gibt.

Die Schwellenwerte verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Quelle: StGB NRW

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