Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) hat eine Verordnung über die Festlegung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz vorbereitet. Die Verordnung beinhaltet die Anpassung des Mindestentgelts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes auf 10,85 Euro je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2021. Die Veordnung wurde am Montag im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht.
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