Über „kuriose Geschäftsanbahnung“ in NRW wurde bereits in den Medien berichtet (s. ). Auf Grundlage einer dpa-Meldung berichten verschiedene Verlage nun, dass der „Schutzkittel-Auftrag“ des Landes NRW an den Modehersteller Van Laack wohl nicht vergaberechtskonform gewesen sei. Der Auftrag über Schutzausrüstung mit einem Umfang von 38,5 Millionen Euro sei nach einem von der SPD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten nicht rechtmäßig gewesen. Die beauftragte Anwaltskanzlei käme zu dem Schluss, dass bei der Vergabe „grob gegen die herrschenden Vorschriften des Vergaberechtes verstoße“ worden sei (siehe z.B. „Gutachten: Van Laack-Schutzkittel-Geschäft nicht rechtmäßig“ auf Welt.de).
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