Der hessische Erlass: „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ vom 16. Februar 1995 wurde neugefasst und ist seit Januar für Behörden des Landes Hessen anzuwenden. Eine entsprechend aktualisierte Mustererklärung, die die Vergabestellen von ihren Bietern abverlangen, kann über die ABSt Hessen (Neufassung des Erlass, Mustererklärung) zur weiteren Verwendung heruntergeladen werden.
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