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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/03/2022 Nr. 49041

Verhandlungen um Bau-Mindestlohn gescheitert

Die dritte Verhandlungsrunde am Flughafen Berlin Brandenburg brachte kein Ergebnis: In den Verhandlungen zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor war keine Einigung möglich.

Obwohl nach der Tarifvertragskündigung durch die IG BAU die drei Runden (Dezember 2021 und Januar 2022) zur Struktur und Höhe des Branchenmindestlohns in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre stattfanden, ist davon auszugehen, dass die Gewerkschaft die Verhandlungen nun in Kürze für gescheitert erklären und die Schlichtung anrufen wird.

Woran sind die Verhandlungen gescheitert?

Die Tarifvertragsparteien sind sich über die Struktur nicht einig. Die Bauwirtschaft hat der Gewerkschaft signalisiert, die gemeinsame Mindestlohnstrategie mit einer klaren und einfach zu kontrollierenden Struktur, nämlich einem einzigen bundesweiten Bau-Mindestlohn, fortsetzen zu können.

Demgegenüber will die Gewerkschaft mindestens bei der Struktur, die bis Ende 2021 galt, bleiben. Das heißt, ein unterer Mindestlohn 1 und ein Mindestlohn für Beschäftigte der Lohngruppe 2 in den Tarifgebieten West und Berlin.

Über die Höhe und Laufzeit kann jedoch erst verhandelt werden, wenn ein gemeinsames Verständnis zur Struktur erreicht ist. Die Bauwirtschaft erkennt an, dass sich die IG BAU hier kreativ zeigte und sogar einen Ansatz mit dem rechtlichen Maximum, nämlich mit drei Branchenmindestlöhnen, einbrachte. Allerdings entspricht es nicht dem Arbeitgeberverständnis, im Bereich von bußgeldbewährten Vorgaben und Zollkontrollen mit Komplexität zu arbeiten.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

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