Vor allem die Maßnahmen zur Umsetzung des Entlastungspakets III im Verkehrsbereich haben zu einem deutlichen Aufwuchs des Etats von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) für das Jahr 2023 auf 35,58 Milliarden Euro geführt. 538,4 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (20/3100) vorgesehen stehen damit als Folge der Haushaltsberatungen zur Verfügung (Soll 2022: 36,11 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen im Einzelplan 12 bei 26,08 Milliarden Euro – 1,17 Milliarden Euro höher, als von der Bundesregierung geplant.
Im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen wurden unter anderem die Mittel zur „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System)“ für 2023 um 103,84 Millionen Euro auf 637,54 Millionen Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen hier bei 3,32 Milliarden Euro – 324,7 Millionen über dem Wert, mit dem die Bundesregierung ursprünglich geplant hat.
Ein Plus von 87,3 Millionen Euro auf nun 262,3 Millionen Euro verzeichnet die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen. 45 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant stellte der Haushaltsausschuss zur Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr zur Verfügung. Zusätzliche 27 Millionen Euro gibt es für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr – ein Plus von 90 Millionen Euro für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr. Neu eingestellt wurde durch den Haushaltsausschuss Geld zur Förderung des Einzelwagenverkehrs in Höhe von 80 Millionen Euro.
Angepasst wurde die Verpflichtungsermächtigung im Titel „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“. Gegenüber dem Regierungsentwurf werden die Verpflichtungsermächtigungen um 80 Millionen Euro auf 166 Millionen Euro aufgestockt. Laut Bereinigungsvorlage handelt es sich um eine bedarfsgerechte Anpassung für bereits in den Vorjahren bewilligte Förderprojekte.
Als Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind 277,66 Millionen vorgesehen – 8,5 Millionen Euro mehr als von der Regierung ursprünglich geplant.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.
Quelle: Bundestag
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