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Bundesregierung verlängert Maßnahmen zum Energiesparen

Die Bundesregierung hat am 11. Januar die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis zum 15. April 2023 verlängert: Unter anderem gilt in öffentlichen und privaten Arbeitsstätten seitdem eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden. Die Maßnahmen gelten seit September 2022. Ursprünglich war die Verordnung zum 28. Februar 2023 befristet.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr zwei Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen (EnSikuMaV und EnSimiMaV). Sie beinhalten konkrete Energiesparmaßnahmen sowohl für die jetzige Heizperiode sowie für die Heizperiode 2023/24.

Eine Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes finden Sie hier.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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