Die Ampel-Koalition plant bis 2024 eine Verdopplung der veranschlagten Finanzhilfen auf 48,7 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2021. Das geht aus dem 29. Subventionsbericht hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegt hat (20/8300).
Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen sollen in diesem Zeitraum leicht um 1,1 Milliarden Euro auf 18,4 Milliarden Euro sinken. Nicht enthalten im Subventionsbericht sind Hilfen für Unternehmen, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Energiepreise abzufedern. Sie belaufen sich laut Bundesregierung auf weitere rund 20,3 Milliarden Euro im Jahr 2023
Der größte Anteil der aufgeführten Subventionen – Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zusammen – kommt mit 26,9 Milliarden Euro der gewerblichen Wirtschaft zugute. 22,3 Milliarden Euro entfallen auf das Wohnungswesen. Der drittgrößte Empfänger ist der Verkehr mit 9,2 Milliarden Euro, gefolgt vom Posten „Übrigen Steuervergünstigungen“. Auf den Bereich „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ entfallen 2,4 Milliarden Euro.
Dass die Finanzhilfen des Bundes im Jahr 2024 noch einmal um 3,5 Milliarden Euro im Vergleich zu 2023 ansteigen sollen, erklärt die Regierung mit den Direktsubventionen für die Hersteller von Mikrochips und dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Die Mittel werden über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt, eines von 29 Sondervermögen des Bundes.
Zentrale Schwerpunkte des KTF sind laut Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und der erneuerbaren Energien.
Im Jahr 2023 hätten 83 der 138 Finanzhilfen mit einem veranschlagten Finanzvolumen von insgesamt 39 Milliarden Euro einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen aufgewiesen, heißt es in dem Subventionsbericht. „Ihr Anteil am Gesamtvolumen der Finanzhilfen beträgt im Jahr 2023 insgesamt 86,3 Prozent, was einem Anteil von 63,3 Prozent an den gesamten Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) entspricht.“
Die Bundesregierung weist in ihrem Bericht auf die Schattenseiten von Subventionen hin. „Subventionen bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle. Denn eine dauerhafte Begünstigung einzelner Marktteilnehmer zu Lasten der Allgemeinheit hat in der Regel schädliche Folgen“, schreibt sie und erklärt weiter: „Die Subventionierung kann durch die Veränderung der relativen Preise zu gesamtwirtschaftlichen Verzerrungen führen und dadurch Fehlallokationen von Ressourcen verursachen.“
Ferner warnt die Regierung: „Subventionierte Unternehmen könnten andere, wettbewerbsfähige Unternehmen verdrängen. Auch droht die Gefahr einer sich verfestigenden Subventionsmentalität mit der Konsequenz, dass notwendige unternehmerische Anpassungen unterbleiben bzw. Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative zurückgehen.“ Dies könne auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands insgesamt schaden. Folge könne „eine nachhaltige Beeinträchtigung von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung“ sein.
Subventionen sollten nach Überzeugung der Bundesregierung deshalb „grundsätzlich zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet werden“.
Quelle: Bundestag
0 Kommentare