Unter dem Titel „Bürokratie in Schulen – Niedersachsens Kultusministerin will Entlastung bei Klassenfahrten“ berichtet die Braunschweiger Zeitung, dass Niedersachsens Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer bei der Organisation von Klassenfahrten entlasten will. Vergabeverfahren sollen nicht mehr ab einer Wertgrenze von 1.000 EUR, sondern erst ab 10.000 Euro nötig werden – damit soll Bürokratie abgebaut werden; auch bei der Schulbuchbestellung.
Ist schon 1. April? Eine Schulklasse (vlt. GbR (mit Minderjährigen als Gesellschafter???)) in Bezug auf die Klassenfahrt) ist kein öffentlicher Auftraggeber.
Und überhaupt: Ich würde gern das Lehrerkollegium sehen, das eine UVgO-Vergabe für eine Klassenfahrt stemmt (insbesondere mit den Anforderungen aus den Landesvergabegesetzen in Bezug auf Mindestlohn, Frauenförderung etc.). Worüber diskutiert man da? Der Verweis auf das (böse) EU-Recht ist hier auch mehr als daneben.