Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin informiert darüber, dass die Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 09.04.2024 (GVBl. S. 114 vom 27.04.2024) am 01.05.2024 in Kraft getreten ist. Mit der Rechtsverordnung wird der Betrag des Mindeststundenentgelts bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt. Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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