Ohne eine öffentliche Ausschreibung hat die Schweizer Regierung einen Vertrag in Höhe von 150 Millionen Schweizer Franken mit Microsoft abgeschlossen. Der Umgang mit Steuergeldern sorgt für scharfe Kritik: Experten und Politiker bemängeln vor allem die fehlende Transparenz und die Vergabe an ein US-Unternehmen ohne Wettbewerb.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für 150 Millionen Franken einen dreijährigen Vertrag über Software-Lizenzen sowie Support und Wartung mit Microsoft abgeschlossen – und das ohne öffentliche Ausschreibung. Die Direktvergabe sorgt für breite Kritik von Experten und Politikern, die fehlende Transparenz und die zunehmende Abhängigkeit von großen IT-Konzernen bemängeln.
BBL: Volle Kompatibilität nur bei Microsoft gegeben
Das BBL begründete die Vergabe ohne Ausschreibung mit der „tiefen Integration“ von Microsoft-Produkten in die bestehende IT-Infrastruktur der Bundesverwaltung. Nur so seien, so das Amt, alle Abhängigkeiten und Fachanwendungen lückenlos kompatibel. Trotz dieser Argumentation bleibt die Entscheidung umstritten: Der Auftrag überschreitet den gesetzlichen Schwellenwert von 230.000 Franken, der in der Regel eine öffentliche Ausschreibung erforderlich macht.
Experte warnt vor Abhängigkeit
Matthias Stürmer, Professor für Digitalisierung an der Berner Hochschule, bezeichnete den Vorgang als problematisch: „Was für ein fettes Weihnachtsgeschenk von uns Steuerzahlenden“, schrieb er auf LinkedIn. Er kritisiert, dass solche freihändigen Vergaben in der IT-Branche regelmäßig an Unternehmen wie Microsoft, SAP oder Adobe gingen, was die Abhängigkeit von großen Anbietern verstärke. Er warnt: „Der Staat ist nicht mehr Herr über seine eigene IT.“
Kritik auch aus der Politik
Der grüne Nationalrat Gerhard Andrey kritisierte die Entscheidung scharf: „Es ist nicht akzeptabel, dass Milliardenbeträge an Steuergeldern ohne Wettbewerb vergeben werden.“ Die jetzige Vergabe ist kein Einzelfall: Bereits 2009 hatte der Bund einen ähnlichen Auftrag an Microsoft ohne Ausschreibung vergeben. Dieser wurde damals von Open-Source-Anbietern vor Gericht angefochten, jedoch ohne Erfolg. Die aktuelle Debatte reiht sich daher in eine längere Diskussion über die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung ein.
Quelle: Bundesamt für Bauten und Logistik, blick.ch, Tages Anzeiger
Schreibe einen Kommentar