Vergabeblog

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Politik und Markt

Kurz notiert: Berliner Vergabegesetz in Kraft

Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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