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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/07/2010 Nr. 7081

Kurz notiert: Berliner Vergabegesetz in Kraft

Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.

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