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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/08/2025 Nr. 71981

PKW-Maut: Scheuer wegen Falschaussage angeklagt

Wegen des Verdachts der Falschaussage im sog. „Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss“ hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer und den früheren Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Laut Medienberichten, u.a. der FR, weist Andreas Scheuer den Vorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut zurück.

Die Staatsanwaltschaft veröffentlicht hierzu:

Am 18. Juni 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-591/17), dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen EU-Recht verstoßen habe, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen habe. Das Projekt konnte daher in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden. Die bereits 2018 abgeschlossenen Verträge mit den Firmen CTS Eventim und Kapsch TrafficCom mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und einem Gesamtvolumen von etwa zwei Milliarden Euro zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut kündigte das Bundesverkehrsministerium noch am selben Tag. Dies führte zu Schadensersatzforderungen der Betreiber gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen eines späteren Vergleichs zur Beilegung dieser Rechtsstreitigkeiten verpflichtete sich die Bundesrepublik zur Zahlung von 243 Millionen Euro.

Die Frage, ob dies hätte vermieden werden können – beispielsweise dadurch, dass man vor einem verbindlichen Vertragsschluss zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet hätte – beschäftigte in der Folgezeit auch den „2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages“ (sog. „Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss“).

Zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 28. Januar 2021 sind die beiden Angeschuldigten daher mehrfach vor diesem Untersuchungsausschuss zu den Abläufen der Vertragsverhandlungen mit den Betreiberfirmen befragt worden. Als damals amtierender Bundesminister für Verkehr bzw. als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium waren beide Angeschuldigte in die Verhandlungen mit den Maut-Betreibern persönlich eingebunden.

Auf die im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss gestellten Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide Angeschuldigte entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können. Laut Anklage soll es sich dabei um bewusste Falschaussagen handeln.

Die beiden Angeschuldigten bestreiten den Tatvorwurf.

Die Erhebung der Anklage zum Landgericht Berlin I erfolgte aufgrund der sich aus dem Verfahrensgegenstand und der Position der Angeschuldigten ergebenden besonderen Bedeutung der Sache.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin

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