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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/09/2025 Nr. 72210

Kommunales Finanzierungsdefizit: DLT fordert fordert Soforthilfe vom Kanzler

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen auf die Folgen des kommunalen Finanzierungsdefizits hingewiesen. „In derart großer Not waren die Städte, Landkreise und Gemeinden noch nie“, schreiben DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Es gebe „massive Liquiditätsprobleme“ in den Kommunen, die Investitionen würden trotz zusätzlicher Bundesmittel abstürzen.

Nach einer Prognose der kommunalen Spitzenverbände wird dass Defizit der Kommunen von 24,3 Mrd. € im laufenden Jahr schrittweise auf mehr als 35 Mrd. € wachsen. Die Verbände teilten dazu mit: „Defizite in nie gekannter Höhe türmen sich auf, absehbar steigende Kassenkredite läuten eine Zins-Schulden-Spirale ein und die Investitionen schrumpfen zusammen. Die föderale Finanzarchitektur ist völlig aus dem Gleichgewicht geraten.“ Es sei zu befürchten, „dass dies die große Unzufriedenheit vor Ort verstärken und auf das Konto antidemokratischer Kräfte einzahlen wird“.

Eine Hauptursache für das Defizit sei die Kostenentwicklung im sozialen Bereich. Brötel und Henneke erinnern in ihrem Schreiben daran, über das die FAZ zuerst berichtet hatte, dass der Bund zwischen 2015 und 2021 die flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten vollständig übernommen habe. In Form einer „Soforthilfe“ könne diese Übernahme jetzt fortgesetzt werden. Für das Jahr 2024 hätten die Kommunen 3,41 Mrd. € dafür aufgebracht. Die Kommunen hatten sich zudem für einen Wechsel ukrainischer Flüchtlinge vom Bürgergeld in die Leistungen für Asylbewerber ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD zugesichert, dass der Bund die Kosten übernimmt, etwa 1,375 Mrd. €, die für Länder und Kommunen entstehen.

Um eine dauerhafte Verbesserung kommunaler Finanzen zu erreichen, bleibt die kommunale Forderung nach einer Erhöhung der kommunalen Steuerausstattung erhalten. Derzeit beträgt der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer 2 %. Eine Erhöhung auf 6 % ergebe zusätzliche Einnahmen von 11 bis 12 Mrd. €. Eine solche Verdreifachung des Umsatzsteueranteils „würde der kommunalen Finanznot nicht gänzlich abhelfen, sie aber doch erheblich abmildern“, schreiben Brötel und Henneke.

Quelle: Deutscher Landkreistag

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