Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungen militärischer Ausstattung vergaberechtlich beschleunigen und flexibler gestalten.
Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern
Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat den Ansatz, wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte sicherheitspolitischen Prioritäten unterzuordnen. Er warnt jedoch davor, dass einzelne Maßnahmen – wie der Verzicht auf die Losvergabe oder die Ausweitung der Direktvergabe – kleinen und mittelständischen Unternehmen, Start-ups und Quereinsteigern den Zugang zum Verteidigungssektor erschweren könnten. Gerade diese Unternehmen seien oft in der Lage, agil und innovativ auf neue Anforderungen zu reagieren. Verteidigung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher müsse dieses Potenzial umfassend genutzt werden.
Ausweitung auf zivile Verteidigung und Nachrichtendienste
Die Länder schlagen zudem vor, die vergaberechtlichen Erleichterungen über die Bundeswehr hinaus auch auf öffentliche Aufträge für Zwecke der zivilen Verteidigung auszuweiten. Zudem sollten auch Beschaffungen für die Nachrichtendienste einbezogen werden, da angesichts der veränderten Bedrohungslage auch dort eine deutlich schnellere Auftragsvergabe erforderlich sei.
Inhalte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Maßnahmen für eine effizientere Beschaffung in der Bundeswehr vor. Er soll nicht nur für Rüstungsgüter gelten, sondern auch für zivile Aufträge, etwa den Kauf von Sanitätsmaterial oder die Vergabe von Bauleistungen. Außerdem ist vorgesehen, Schwellenwerte für Direktvergaben anzuheben und Verkäufe von Regierung zu Regierung zu erleichtern. Des Weiteren soll die Losvergabe – also die gängige Praxis, einen öffentlichen Auftrag in mehrere Untereinheiten („Lose“) zu unterteilen und diese einzeln zu vergeben – bis 2030 ausgesetzt werden.
In Ausnahmefällen sollen künftig Beschaffungen ohne vorherige Ausschreibung zulässig sein, wenn dies für die Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften erforderlich ist. Unternehmen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden, wenn dies deutsche Sicherheitsinteressen erfordern.
Hintergrund: Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Anlass des Gesetzentwurfs ist der seit über drei Jahren andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Russland sei die größte Bedrohung für Sicherheit, Frieden und Stabilität im euro-atlantischen Raum, heißt es in der Gesetzesbegründung – zumal zu erwarten sei, dass seine Ziele über die Ukraine hinausreichen könnten. Um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu erhöhen, seien neben steigenden Verteidigungsausgaben vor allem schnellere Beschaffungs- und Genehmigungsverfahren notwendig.
Anmerkung der Redaktion
Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs siehe auch den Beitrag von RA Dr. Daniel Soudry, LL.M. auf Vergabeblog.de vom 28/07/2025 Nr. 71665.
Die Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bundesrat
Schreibe einen Kommentar