Im Rahmen der neuen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung treten EU-weit einheitlichere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft. Die Richtlinie führt moderne Vorschriften ein, um Korruption in der gesamten EU besser zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Korruption untergräbt unsere Demokratien und die Sicherheit unserer Gesellschaften. Diese neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Zusammen mit unserer bevorstehenden Strategie senden sie eine klare Botschaft: Diese Kommission wird entschlossen gegen diejenigen vorgehen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit missbrauchen.“
Einheitliche Definition von Korruptionsdelikten in allen Mitgliedstaaten
Die neuen Vorschriften schaffen einen einheitlicheren EU-weiten Rahmen, indem sie die Definition von Korruptionsdelikten in allen Mitgliedstaaten harmonisieren – darunter Bestechung, Unterschlagung, Einflussnahme, rechtswidrige Ausübung öffentlicher Ämter, Behinderung der Justiz und korruptionsbedingte Bereicherung. Die Richtlinie legt zudem Mindestvorschriften für strafrechtliche Sanktionen sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen fest.
Die Bekämpfung der Korruption ist eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission, wie in den Politischen Leitlinien für 2024–2029 unterstrichen, und ein zentrales Element der umfassenderen Bemühungen der EU zum Schutz der Demokratie und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen Agenda zur Korruptionsbekämpfung, neben der EU-Strategie zur Korruptionsbekämpfung, für die bis zum 6. Juli eine öffentliche Konsultation und ein Aufruf zur Einreichung von Beiträgen laufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission




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