Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 08.10.2010 (VK-SH 13/10 – nicht bestandskräftig) zur Wertung von Nebenangeboten Stellung genommen, soweit der Preis als einziges Zuschlagskriterium vorgegeben ist. Dem Beschluss zufolge dürfen in derartigen Fällen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden (so auch OLG Düsseldorf v. 07.01.2010 – Verg 61/09). Nachzulesen samt Handlungsempfehlung für Kommunen beim DStGB hier.
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