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In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung. Den gesamten Beitrag lesen »
Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose. Den gesamten Beitrag lesen »
Ob´s am Vergaberecht lag? Beim Neubau einer Eisenbahnbrücke verlegte die Stadt Schwerin die Straßenbahnschienen auf die andere Fahrbahnseite. Dumm nur, dass damit der Anschluss an die Gleisanlagen in der frisch sanierten Fußgängerzone nicht mehr möglich ist (Foto oben). Ein Stück aus dem Lehrbuch. Den gesamten Beitrag lesen »
§ 16 Abs. 6 Nr. 1 EG VOB/A a.F. ist grundsätzlich keine bieterschützende Norm. Ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf sie berufen, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs-und Beweislast. Den gesamten Beitrag lesen »
Bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt das europäische Primärrecht. Das gilt aber nur, sofern bei diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse festzustellen ist. Dann sind die Grundregeln des AEUV, insbesondere der Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).
„Die Ergebnisse der Expertenkommission haben jeden Zweifel ausgeräumt, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich eine Investitionsschwäche in Deutschland weiterhin existiert.”
Die Schadensersatzklage des unterlegenen Bieters setzt nicht die vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz voraus. Der Verzicht auf Primärrechtsschutz kann allerdings zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führen. Dies hat das OLG Naumburg am 23.12.2015 – 2 U 74/14 – bereits für den Oberschwellenbereich entschieden. Das OLG Saarbrücken führt diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 15.06.2016 nunmehr für den Unterschwellenbereich fort.
„Bundesverkehrsminister Dobrindt hält Wort und führt die Investitionswende im Verkehrsbereich konsequent fort.” Den gesamten Beitrag lesen »
Das Textsystem des Standardleistungsbuches für das Bauweisen (STLB-Bau) wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2016-04 zur Anwendung zur Verfügung. Den gesamten Beitrag lesen »
Zum Nachweis der Eignung ist vom Auftraggeber die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter zu prüfen. Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) erfolgen. Eine solche von der zuständigen Stelle ausgestellte Präqualifikation kann weder von den Nachprüfungsinstanzen in Frage gestellt werden noch bedarf es darüber hinaus weiterer Eignungsnachweise, sofern der Auftraggeber solche nicht explizit verlangt.
1 Kommentar
Welche rechtlichen Grenzen gibt es hinsichtlich der Zusammenfassen mehrerer Baumaßnahmen, wenn diese gewerksgleich aber an unterschiedlichen Orten als eigenständige Projekte realisiert werden? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Vor versteckten Kosten warnt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) beim Breitbandausbau. Anfang Juli hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) verabschiedet. Den gesamten Beitrag lesen »
Im beschränkten Verfahren unterhalb des Schwellenwertes gingen nacheinander zwei Angebote desselben Bieters ein, beide wurden im Submissionstermin geöffnet. Welches ist zu werten oder sind gar beide auszuschließen? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Schwarzarbeit am Bau muss wirksam bekämpft werden. Das fordert die regionale Bauwirtschaft anlässlich der anstehenden Abgeordnetenhauswahl von den Vertretern aller politischen Parteien in Berlin. Konkret sollen Vergaberegeln umgesetzt sowie unseriöse Bieter konsequent von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Die VOB/A 2016 verlangt in ihrem 1. Abschnitt – anders als § 16d Abs. 2 Nr. 2 VOB/A-EU 2016 im 2. Abschnitt – keine förmliche Angabe der einzelnen Wertungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Im Gegensatz zum 1. Abschnitt der VOB/A 2016 verpflichtet hingegen § 16 Abs. 7 VOL/A (1. Abschnitt) den Auftraggeber die Zuschlagskriterien spätestens in den Vergabeunterlagen zu nennen.