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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau- und Planungsvergaben enorm. Ein vergaberechtkonformes, wirtschaftliches und nicht zuletzt fristgerecht abgeschlossenes Bauprojekt bleibt auch nach der Vergaberechtsreform eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber. Der 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16.02.2017 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. In Vorträgen und interaktiven Workshops spannt die Konferenz den Bogen von “Klassikern” wie der Erstellung der Leistungsbeschreibung über die neue EEE bis zur Ausschreibung von Planungs- und Ingenieurleistungen – und das wie immer zu einem unschlagbar günstigen Preis. Sichern Sie sich noch heute Ihr Ticket zum Frühbucherpreis! Zu Programm & Anmeldung des 1. Bau-Vergabetags 2017
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat dem DStGB am 18. November 2016 mitgeteilt, dass das am 11. Dezember 2015 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in der Sache „Freibad Stadt Elze“ (Niedersachsen) eingestellt wurde. Die Kommission hatte die Vergabepraxis von Planungsleistungen als EU-rechtswidrig kritisiert.
Von unseren Mitgliedern für unsere Mitglieder: Im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) finden Sie eine Synopse VOB/A – 1. Abschnitt, dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier. Am 16.2.2016 findet in der Berlin der 1. Bauvergabetag des DVNW statt, DVNW-Mitglieder erhalten 10 % Rabatt – zu Programm & Anmeldung.
Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Donnerstag) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen verklagt. Die Kommission sieht die in der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) geregelte Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren als unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie weiteren Organisationen der Freien Berufe ein Positionspapier zur Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an das Bundeswirtschaftsministerium gerichtet. Den gesamten Beitrag lesen »
In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung. Den gesamten Beitrag lesen »
Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose. Den gesamten Beitrag lesen »
Ob´s am Vergaberecht lag? Beim Neubau einer Eisenbahnbrücke verlegte die Stadt Schwerin die Straßenbahnschienen auf die andere Fahrbahnseite. Dumm nur, dass damit der Anschluss an die Gleisanlagen in der frisch sanierten Fußgängerzone nicht mehr möglich ist (Foto oben). Ein Stück aus dem Lehrbuch. Den gesamten Beitrag lesen »
§ 16 Abs. 6 Nr. 1 EG VOB/A a.F. ist grundsätzlich keine bieterschützende Norm. Ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf sie berufen, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs-und Beweislast. Den gesamten Beitrag lesen »
Bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt das europäische Primärrecht. Das gilt aber nur, sofern bei diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse festzustellen ist. Dann sind die Grundregeln des AEUV, insbesondere der Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).
„Die Ergebnisse der Expertenkommission haben jeden Zweifel ausgeräumt, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich eine Investitionsschwäche in Deutschland weiterhin existiert.”
Die Schadensersatzklage des unterlegenen Bieters setzt nicht die vorherige Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz voraus. Der Verzicht auf Primärrechtsschutz kann allerdings zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führen. Dies hat das OLG Naumburg am 23.12.2015 – 2 U 74/14 – bereits für den Oberschwellenbereich entschieden. Das OLG Saarbrücken führt diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 15.06.2016 nunmehr für den Unterschwellenbereich fort.
„Bundesverkehrsminister Dobrindt hält Wort und führt die Investitionswende im Verkehrsbereich konsequent fort.” Den gesamten Beitrag lesen »
Das Textsystem des Standardleistungsbuches für das Bauweisen (STLB-Bau) wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2016-04 zur Anwendung zur Verfügung. Den gesamten Beitrag lesen »