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Künstliche Intelligenz kommt in der Verwaltung an; bei einfachen und grundlegenden Aufgaben ist sie schon jetzt im Einsatz, unterstützt öffentliche Auftraggeber beispielsweise bei der Erstellung von Texten und Übersetzungen sowie bei der Durchführung von Videokonferenzen. Weit verbreitet sind auch KI-Chatbots, die die zahlreichen Bürgeranfragen sinnvoll beantworten können. Eine KI braucht weder Ruhepausen noch Schlaf. Andererseits bestehen diffuse und konkrete Ängste bei der Nutzung von KI, etwa, ob die von der KI produzierten Ergebnisse valide sind oder personenbezogene Daten widerrechtlich verarbeitet wurden. Grund genug für Herrn Rechtsanwalt Aeneas Niklas Marxen, sich den rechtlichen Fallstricken zu widmen, die bei der Beschaffung und Verwendung von KI durch öffentliche Auftraggeber zum Tragen kommen können.










