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Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die für notwendig erklärte Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner. Die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners wurde nach Würdigung des Einzelfalles abgelehnt. Der erläuterte Beschluss zeigt mustergültig die Entscheidungsprämissen zur Lösung dieser Rechtsfrage auf.