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Sturm im Wasserglas – VG verneint Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr in Niedersachsen!?
VG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2025 – 6 A 55/24
Im Widerspruch zu diversen obergerichtlichen Entscheidungen bundesweit verneint das VG Lüneburg überraschenderweise die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst für Niedersachsen und wendet GWB-Vergaberecht an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das VG Lüneburg statuiert eine Kündigungspflicht für bestimmte bestehende Verträge im Rettungsdienst. Es ordnet ein Auswahlverfahren nach GWB-Vergaberecht an.
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Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst ermöglicht, einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz einzufordern.