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Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten nicht zwingend!
KG Berlin, Beschl. v. 04.06.2025 – Verg 6/24

Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht über ein Abkommen mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen verfügen, sind nicht zwingend von EU-weiten Vergabeverfahren auszuschließen. Ein etwaiger Ausschluss liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers. Die Entscheidung muss umfassend dokumentiert werden.










