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Keine Rügepräklusion des Bieters bezüglich Vorgaben in Vergabeunterlagen zu Nebenangeboten und kein Ausschluss bei Vermischung der Vergabestelle von Aufklärungsfragen und nachgeforderten Erklärungen.
Vortrag nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung verletzt grundsätzlich die allgemeine Verfahrensförderungspflicht und ist deshalb in der Regel nicht mehr zu berücksichtigen. Das OLG Düsseldorf führt mit seiner aktuellen Entscheidung Den gesamten Beitrag lesen »
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Substantiierungslast des Bieters nicht zu hoch, aber nur stichwortartige Auflistung genügt in der Regel nicht; der Preis kann unter bestimmten Voraussetzungen als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt werden; Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist zeitlich und sachlich dem Vergaberecht vorgelagert.
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