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Rheinland-Pfalz will Verwaltungsdigitalisierung mit vergaberechtlichem Ausnahmetatbestand beschleunigen
Hintergrund
In Rheinland-Pfalz können Aufträge, mit denen Leistungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) beschafft werden sollen, unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren vergeben werden. Das sehen die Maßnahmen der Landesregierung zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht vor.