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Am 28. Februar hat der Generalanwalt beim EuGH dem Gericht empfohlen, die Regelungen der HOAI zu zwingenden Mindest- und Höchstsätzen für europarechtswidrig zu erklären. Es ist zu erwarten, dass der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt. Eine solche Entscheidung wird auch vergaberechtliche Folgen haben.