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Ebenso wie das OLG Celle (Anm. d. Red.: siehe dazu den Beitrag von Herrn Dr. Neusüß in Vergabeblog.de vom 21/04/2016, Nr. 25442) stellt die 3. Vergabekammer Sachsen-Anhalt sehr hohe Anforderungen an eine Verfahrensaufhebung wegen Nichtfinanzierbarkeit.