Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.
Dabei wurde der Vertrag für den Zeitraum bis 2015 geschlossen. Durch die Beschwerde eines Wettbewerbers, er hätte die beauftragte Leistung wirtschaftlicher erbringen können, wurde nunmehr die EU-Kommission auf den Vorgang aufmerksam und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein. Gegenwärtig ist diese zur Stellungnahme aufgefordert.
Solle es zu einer Verurteilung durch den EuGH kommen, ist angesichts der langen Laufzeit des Vertrags bis 2015 mit erheblichen Zwangsgeldforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu rechnen. Diese berechnen sich nämlich nach der Restlaufzeit eines rechtswidrig vergebenen Auftrags.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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