Europäisches und deutsches Recht verbieten die Nennung von Markennamen bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolgien aber ein beliebtes Mittel, sich im technischen Detaildschungel zurecht zu finden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin gemeinsam von öffentlicher Hand und BITKOM gestartet wurde. Ziel es ist, Beschaffern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene eine verständliche und aktuelle Hilfe an die Hand zu geben, Ihre Ausschreibungen produktneutral und dabei zugleich unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffung zu formulieren.
Das Projekt www.ITK-Beschaffung.de ist eine bislang einmalige und richtungsweisende Initiative des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM e.V.). Als gleichberechtigte Partner beteiligt sind das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-Amt BW) sowie das Umweltbundesamt (UBA).
Zunächst hilft die Internetseite bei der Beschaffung von Desktop-PCs. Das Angebot wird kurzfristig ausgebaut, es folgen Notebooks, Server und Multifunktionsgeräte. Kernelement der produktneutralen Auschreibung ist die Verwendung anerkannter Benchmark-Verfahren. Hier wird mittels einer Software die tatsächliche Leistung des Geräts objektiv ermittelt.
Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, umgesetzt in § 8 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Sie ist aber kein Selbstzweck, sondern führt zu einer größeren Zahl von Angeboten und damit zu mehr Wettbewerb – Beschaffer erhalten so immer das am besten geeignete Produkt zum besten Preis. Somit lassen sich z.T. erhebliche Einsparpotentiale realisieren. Damit ist das Portal durchaus auch für die Privatwirtschaft interessant, die zwar nicht produktneutral beschaffen muß, gleichwohl dennoch ein Interesse an einem wirtschaftlichen Einkauf hat.
Immer wichtiger bei der Ausschreibung von ITK-Produkten ist deren Umweltverträglichkeit. Das Portal berücksichtigt daher auch Aspekte wie niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit der Geräte oder geringe Lärmemissionen während des Betriebs
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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