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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/08/2008 Nr. 137

Statistik: 50 zu 50 für Auftraggeber und -nehmer vor den Vergabekammern

Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 1119 Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Bei den getroffenen Sachentscheidungen fielen 174 für den öffentlichen Auftraggeber aus, 187 zugunsten der Antragsteller. Indes sieht das Bild bei den Verfahren vor den Oberlandesgerichten ganz anders aus.

Das Gros der Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern teilt sich der Bereich der VOL mit 548 und der Bereich der VOB mit 485 Nachprüfungsverfahren zu etwa gleichen Teilen auf. Nur 13 Antragsteller reichten ihren Antrag von jenseits der deutschen Grenze ein. Es gab 25 Anträge auf Zuschlagserteilung (§ 115 II GWB), von denen aber nur ein einziger erfolgreich war.

Bei den insgesamt 197 Nachprüfungsverfahren vor den Oberlandesgerichten waren dagegen nur knapp 18 % der Anträge erfolgreich oder zumindest überwiegend erfolgreich (dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass rund 30% der Beschwerden zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik noch nicht entschieden waren und das OLG Frankfurt keine Zahlen meldete). Die meisten Fragen konnten die Gerichte dabei selbst klären: Sowohl beim Bundesgerichtshof (BGH) als auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde jeweils nur eine Vorlage eingereicht.

Insgesamt ist die Zahl der Nachprüfungsanträge stark rückläufig. So waren es im Jahr 2004 noch insgesamt 1807 Verfahren (davon 1493 vor den Vergabekammern und 314 vor den OLGs) gegenüber 1316 im Jahr 2007, was einem Minus von fast 30 % entspricht. Sind die Bieter müde geworden? Oder ist an den Vergaben schlicht nichts auszusetzen?

Alle Zahlen entstammen der Statistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über Nachprüfungsverfahren gem. § 22 Vergabeverordnung (VgV). Die Statistik wird von diesem seit 1999 geführt und kann auf dessen Homepage hier eingesehen werden.

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Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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Eine Antwort zu „Statistik: 50 zu 50 für Auftraggeber und -nehmer vor den Vergabekammern“

  1. Avatar von Ein Leser
    Ein Leser

    Eine Quotelung von rund 50/50 bei den Sachentscheidungen ist zwar für sich korrekt, gibt aber den Sachverhalt nicht zutreffend wieder.

    Die unzulässigen und zurückgenommenen Entscheidungen sind in der Sache ein Obsiegen des Antragsgegners, d. h. des öffentlichen Auftraggebers.

    Die Antragsteller (Auftragnehmer) nehmen Anträge häufig zurück, da dies kostengünstiger ist als ein Unterliegen. Nur wer sich die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde vor dem OLG erhalten will, lässt das Verfahren sinnvollerweise durch Beschluss beenden, wenn ein Unterliegen absehbar ist.

    Die Statistik weist unter Berücksichtigung dessen eine Erfolgsquote für die Antragsteller vor der Vergabekammer von lediglich rund 16% aus.