Die Europäische Kommission hat die Listen der den EU-Vergabevorschriften unterliegenden öffentlichen Auftraggeber aktualisiert. Anhand dieser können Bürger und Unternehmen feststellen, welche öffentlichen Stellen in der EU für ihre Aufträge gemeinschaftsweite Ausschreibungsverfahren durchführen müssen. Die Listen verbessern nicht nur die Rechenschaftspflicht und Transparenz in diesem Bereich, sondern sollen den Unternehmen auch mehr Möglichkeiten eröffnen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen – das Volumen der öffentlichen Aufträge in der EU wird auf etwa 17 % des BIP der EU bzw. 1,9 Billionen Euro (2006) veranschlagt.
Die EU-Vergabevorschriften gelten nur für die Vergabe von über den EU-Schwellenwerten liegenden öffentlichen Aufträgen durch den Staat und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hierrunter fallen öffentliche Stellen unterschiedlichster Art: Nationale Ministerien ebenso wie kommunale Stellen, Schulen, Hochschulen, aber auch Krankenhäuser, Flughäfen, Eisenbahnunternehmen, Museen, Postdienste, der öffentliche Nahverkehr, Wasserversorger und nationale Lotterien.
Die Listen mussten aus technischen Gründen überarbeitet werden, um etwa der jüngsten Erweiterung und den letzten EU-Reformen im Postsektor Rechnung zu tragen. Die Kommission hat es nicht bei technischen Nachbesserungen belassen, sondern vielmehr die Verweise auf einzelstaatliches Recht durch die tatsächlichen Bezeichnungen der Vergabestellen oder durch zumindest beispielhaft genannte Stellen ersetzt. Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Diese Listen sind ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Auftragswesen zu gewährleisten. Die Steuerzahler und Unternehmen haben das Recht zu wissen, wer zur Durchführung von Ausschreibungen verpflichtet ist.“
Auch wenn die in den EU-Vergaberichtlinien aufgeführten Begriffsbestimmungen deren Anwendungsbereich genau abgrenzen, ermöglichen die Listen einen guten Überblick darüber, welche öffentlichen Stellen unter diese Vorschriften fallen. Die aktualisierten Listen mit den Vergabestellen in der EU können hier abgerufen werden, die Liste für Deutschland kann hier abgerufen werden.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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