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Politik und Markt

ÖPPs wirklich besser? FDP fordert Wirtschaftlichkeit Öffentlich Privater Partnerschaften zu prüfen

kraene Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPPs) oder neudeutsch Public Private Partnerships (PPPs) sind seit einigen Jahren ein von Politik wie Wirtschaft oft gepriesenes Allheillmittel überall dort, wo weder die eine noch andere Seite die Lösung alleine tragen kann oder besser gesagt will. Nun aber sieht die FDP-Bundestagsfraktion Klärungsbedarf bei der Wirtschaftlichkeit solcher „Risikopartnerschaften“ im Straßenbau, dem einstigen Vorzeigebeispiel von ÖPPs. Denn den Fraktionen des Deutschen Bundestags wurde das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema ÖPPs im Straßenbau zugeleitet, das daran erhebliche Zweifel hegt.

So kommt der Bundesbeauftragte in seinem Gutachten zu dem Schluß, dass – sollten die künftigen Mauteinnahmen deutlich über der Schätzung der Bundesregierung liegen – sich für den Bund gegenüber einer konventionellen Haushaltsfinanzierung der betroffenen Strecken ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil ergeben würde.

In einer Kleinen Anfrage (16/12157) will die Fraktion deshalb – und wohl nachvollziehbar – von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Gründen diese z.B. bei der Schätzung der künftig zu erzielenden Mauteinnahmen nicht von den Angaben der Bieter im Vergabeverfahren ausgeht, sondern von den eigenen.

Aber auch für den Fall, dass die Regierung für die Zugrundelegung nur ihrer eigenen Zahlen gute Gründe hatte, ergibt sich für diese kein besseres Bild: Ausweislich des Gutachtens können die von der Bundesregierung geschätzten Mauteinnahmen durchschnittlich nur 69 Prozent der entstehenden Kosten decken. Die FDP möchte daher wissen, warum die Regierung sich trotzdem entschlossen hat, die Konzessionsverträge zu schließen. Außerdem interessiert die Abgeordneten, welche Straßenbauprojekte derzeit danach untersucht werden, ob sie für eine Finanzierung als ÖPP-Projekt geeignet sind.

Besonders nachdenklich stimmt aber eine Frage der FDP: „Trifft es zu, dass – wie vom Bundesbeauftragten in seinem o. g. Gutachten ausgeführt – die Bundesregierung über kein System zur Ermittlung der Bau-, Betriebs- und Erhaltungskosten eines Straßenprojekts verfügt?“

Das wäre in der Tat keine gute Beurteilungsgrundlage für die Wirtschaftlichkeit von ÖPPs.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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2 Kommentare

  1. 123

    Wer ist eigentlich auf die grauenhafte Übersetzung „Öffentliche Private Partnerschaft“ gekommen? Wenn überhaupt dann „Öffentlich-Private Partnerschaft“, das ist dann zwar immer noch kein schönes Deutsch, aber erweckt wenigstens nicht den Eindruck als handele es sich um eine rein öffentliche Angelegenheit.

    Reply

  2. Marco Junk

    In aktueller Ergänzung zum Artikel:

    Bundestag, Ausschuß für Wirtschaft und Technologie/Antrag

    Die Bundesregierung soll noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) vorlegen. Dies fordern die Fraktionen von Union und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/12283). Danach sind Öffentlich-Private Partnerschaften bereits jetzt ein anerkanntes und erfolgreiches Instrument der öffentlichen Beschaffung oder Leistungserstellung. Nach Angaben der Fraktionen gibt es 116 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen 3,5 Milliarden Euro. Ein Viertel dieser Projekte befinde sich bereits in der Betriebsphase. Die Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler würden sich auf 5 bis 25 Prozent belaufen, schreiben die Fraktionen weiter.

    „Öffentlich-Private Partnerschaften haben sich deshalb als ein wirksames Instrument erwiesen, den haushaltsrechtlich normierten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser gerecht zu werden“, heißt es in dem Antrag. Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz von 2005 habe wesentlich zum Erfolg dieser Partnerschaften beigetragen. So seien die Investitionen in PPP-Projekte von 65 Millionen in den Jahren 2002 und 2003 auf 875 Millionen im Jahr 2007 gestiegen. Erinnert wird an das Ziel der Bundesregierung, den PPP-Anteil an den öffentlichen Beschaffungen von derzeit 4 Prozent auf 15 Prozent zu erhöhen.

    Zugleich weisen die Fraktionen von Union und SPD auf ein Problem bei PPP-Projekten hin. Wenn die öffentliche Hand mit eigenem Personal bei PPP-Projekten engagiert ist, falle Umsatzsteuer an. „Damit werden Öffentlich-Private Partnerschaften gegenüber der konventionellen Leistungserstellung durch die öffentliche Verwaltung weniger attraktiv“, heißt es in dem Antrag. Denn wenn die öffentliche Hand hoheitliche Leistungen mit eigenem Personal erbringe, falle keine Umsatzsteuer an, schreiben Unions- und SPD-Fraktion. Sie regen ein Modellprojekt an, mit dem die Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung genau untersucht werden soll.

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